Das Projekt House of Bicyclists (House of the Hare) XXXV aus Litauen sucht Investitionen in Höhe von 119.600 Euro für die Umgestaltung mit einer erwarteten jährlichen Rendite von 9,7-11,7%. Die Mindestinvestitionssumme beträgt 100 Euro.
Die Kreditlaufzeit beträgt 11 Monate, was den Zeitraum für den Kreditnehmer darstellt, um den geliehenen Betrag und die Zinsen zurückzuzahlen. In diesem Fall muss der Kreditnehmer den Kredit innerhalb von 11 Monaten nach Erhalt des Kredits zurückzahlen.
Das Projekt hat ein Loan-to-Value (LTV) Verhältnis von 60%, was innerhalb des festgelegten Höchstwerts von 70% liegt. Das LTV-Verhältnis (das Verhältnis des Kreditbetrags zum Marktwert der Sicherheit) ist ein wichtiger Indikator im Finanzsektor, insbesondere im Bereich der besicherten Kredite. In diesem Fall zeigt ein LTV von 60%, dass der Kreditbetrag 60% des aktuellen Marktwerts der Sicherheit (wahrscheinlich Immobilien oder ein anderes Vermögenswert) beträgt. Solche LTV-Beschränkungen werden festgelegt, um Risiken für den Kreditgeber zu reduzieren und eine stabilere finanzielle Position für das Projekt zu gewährleisten. Zum Beispiel, je niedriger das LTV, desto geringer das Ausfallrisiko, da der Kreditnehmer mehr Eigenkapital im Projekt hat.
Die interne Projektnummer lautet P00000744-38 auf der lizenzierten Crowdfunding-Plattform Profitus aus Litauen. Die Plattform gibt an, dass sie im November 2023 von der europäischen Crowdfunding-Regulierungsbehörde ESMA eine Lizenz erhalten hat.
Bitte beachten Sie, dass die Plattform angibt, dass diese Informationen nicht als Empfehlung, Hinweis oder Einladung zur Nutzung eines bestimmten Anlagenservices angesehen werden sollten und nicht als Grundlage oder Teil nachfolgender Transaktionen betrachtet werden. Investieren birgt immer das Risiko, einen Teil oder die gesamte Investition zu verlieren. Ich stimme der Plattform Profitus zu und empfehle auch, sich verantwortungsbewusst zu investieren, indem Sie Ihre Investitionen diversifizieren. In den Ländern der Europäischen Union ist Crowdfunding nicht durch das Einlagensicherungs- und Anlegerverantwortungsgesetz verboten.
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