Das Hare's House (The House of Bicycles) XXI-Projekt aus Litauen sucht Investitionen in Höhe von 80.000 Euro für die Immobilienentwicklung mit einer erwarteten jährlichen Rendite von 10,5-12%. Die Kreditlaufzeit beträgt 10 Monate, was bedeutet, dass der Kreditnehmer den Kreditbetrag und die Zinsen innerhalb von 10 Monaten nach Erhalt des Kredits zurückzahlen muss.
Das Risikolevel des Projekts auf der Plattform wird als C eingestuft. Die Plattform gibt an, dass es 10 verschiedene Risikobewertungen von "A+" bis "D" gibt. Etwa 9% der Projekte auf der Plattform haben Bewertungen von "A+", "A", "A-", während die Mehrheit, etwa 58%, Bewertungen von "B+", "B", "B-" haben. Projekte mit Bewertungen von "C+", "C", "C-" machen etwa 30% aus, und der Rest fällt unter die Bewertung D. Risikobewertungen dienen dazu, das Risikolevel des Projekts besser zu verstehen. Bewertungen von A und B deuten auf ein geringeres erwartetes Anlagerisiko im Vergleich zur Anlage in Kredite mit den Bewertungen C oder D hin, aber die Renditen werden entsprechend niedriger sein, wenn in Projekte mit niedrigeren Risikolevels investiert wird.
Das Projekt hat ein Loan-to-Value (LTV)-Verhältnis von 53%, was innerhalb des maximalen Werts von 70% liegt. Der maximal zulässige LTV-Wert für das Projekt beträgt 85%, was eine Einschränkung oder Standardanforderung für diese Art der Finanzierung sein kann.
Die interne Projektnummer lautet P00000744-23 auf der lizenzierten Crowdfunding-Plattform Profitus aus Litauen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Informationen auf der Plattform nicht als Empfehlung, Beratung oder Einladung zur Nutzung eines bestimmten Anlageberatungsdienstes angesehen werden sollten und nicht als Grundlage oder Teil nachfolgender Transaktionen betrachtet werden. Investitionen bergen immer das Risiko, einen Teil oder alle Investitionen zu verlieren. Ich stimme der Profitus-Plattform zu und empfehle auch, Investitionen verantwortungsbewusst anzugehen, indem Sie Ihre Investitionen diversifizieren. In den Ländern der Europäischen Union ist Crowdfunding nicht durch das Gesetz über Einlagensicherung und Anlegerverantwortung verboten.
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