Das Coastal Residence, Riga VI-Projekt aus Lettland sammelt Investitionen in Höhe von 227.500 Euro für die Neuentwicklung mit einer erwarteten jährlichen Rendite von 9,5-11%. Die Mindestinvestitionssumme beträgt 100 Euro.
Die Kreditlaufzeit beträgt 12 Monate, was bedeutet, dass der Kreditnehmer den Kreditbetrag und die Zinsen innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt des Kredits zurückzahlen muss.
Das Projekt hat ein Loan-to-Value (LTV)-Verhältnis von 57%, was innerhalb des maximalen Werts von 60% liegt. Das LTV-Verhältnis (das Verhältnis des Kreditbetrags zum Marktwert der Sicherheit) ist ein wichtiger Indikator im Finanzsektor, insbesondere bei besicherten Krediten. In diesem Fall zeigt ein LTV von 57% an, dass der Kreditbetrag 57% des aktuellen Marktwerts der Sicherheit (wahrscheinlich Immobilien oder ein anderes Vermögenswert) beträgt. Das maximal zulässige LTV für das Projekt beträgt 85%, was eine Beschränkung oder Standardanforderung für diese Art der Finanzierung sein kann. LTV-Beschränkungen werden festgelegt, um Risiken für den Kreditgeber zu reduzieren und eine stabilere finanzielle Position für das Projekt zu gewährleisten. Je niedriger das LTV, desto geringer das Ausfallrisiko, da der Kreditnehmer mehr Eigenkapital im Projekt hat.
Die interne Nummer des Projekts lautet P00001341-6 auf der lizenzierten Crowdfunding-Plattform Profitus aus Litauen. Die Plattform gibt an, dass sie im November 2023 eine Lizenz von der europäischen Crowdfunding-Regulierungsbehörde ESMA erhalten hat.
Bitte beachten Sie, dass die Plattform angibt, dass diese Informationen nicht als Empfehlung, Hinweis oder Einladung zur Nutzung eines bestimmten Anlagenservices angesehen werden sollten und nicht als Grundlage oder Teil nachfolgender Transaktionen betrachtet werden. Investieren birgt immer das Risiko, einen Teil oder die gesamte Investition zu verlieren. Ich stimme Profitus zu und empfehle auch, sich dem Investieren verantwortungsbewusst zu nähern, indem Sie Ihre Investitionen diversifizieren. In den Ländern der Europäischen Union ist Crowdfunding nicht durch das Einlagensicherungs- und Anlegerverantwortungsgesetz verboten.
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