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Biciuliu Häuser VIII

60,000 
/ Minute. 100 

Umschuldung

Das Projekt "Biciuliu Houses VIII" aus Litauen sammelt Investitionen in Höhe von 60.000 Euro für die Refinanzierung mit einer erwarteten jährlichen Rendite von 12,8-13,8%. Der Mindestanlagebetrag beträgt 100 Euro.

Die Kreditlaufzeit beträgt 12 Monate, was bedeutet, dass der Kreditnehmer den geliehenen Betrag zusammen mit den Zinsen innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt des Kredits zurückzahlen muss.

Das Risikolevel des Projekts auf der Plattform wird als D angegeben. Die Website der Plattform gibt an, dass es 10 verschiedene Risikobewertungen von "A+" bis "D" gibt. Bewertungen A und B deuten auf ein geringeres Anlagerisiko im Vergleich zu Investitionen in Kredite mit den Bewertungen C oder D hin, aber die Renditen werden entsprechend niedriger sein, wenn in Projekte mit niedrigeren Risikostufen investiert wird.

Das Projekt hat ein Loan-to-Value (LTV) Verhältnis von 80%, was innerhalb des festgelegten Höchstwerts von 85% liegt. Der maximal zulässige LTV-Wert für das Projekt beträgt 85%, was eine Einschränkung oder eine Standardanforderung für diese Art der Finanzierung sein kann.

Die interne Projektnummer lautet P00000799-8 auf der lizenzierten Crowdfunding-Plattform Profitus aus Litauen. Die Plattform gibt an, dass sie im November 2023 eine Lizenz von der europäischen Crowdfunding-Regulierungsbehörde ESMA erhalten haben. Die ESMA-Lizenz ist recht komplex, da von über 1000 Plattformen in Europa zu Beginn des Jahres 2024 nur 150 diese Lizenz erhalten haben.

Bitte beachten Sie, dass die Informationen auf der Plattform nicht als Empfehlung, Beratung oder Einladung zur Nutzung eines bestimmten Anlageprodukts ausgelegt werden sollten und nicht als Grundlage oder Teil nachfolgender Transaktionen betrachtet werden sollten. Investieren birgt immer das Risiko, einen Teil oder die gesamte Investition zu verlieren. Ich stimme Profitus zu und empfehle auch, Investitionen verantwortungsbewusst anzugehen, indem Sie Ihre Investitionen diversifizieren. In den Ländern der Europäischen Union ist Crowdfunding nicht durch das Einlagensicherungs- und Anlegerverantwortungsgesetz verboten.