Das Projekt Alajaama Street, Tallinn II aus dem Land Estland sammelt Investitionen in Höhe von 62000 Euro für den Erwerb von Immobilien mit einer erwarteten jährlichen Rendite von 9,5-11,2%. Die Kreditlaufzeit beträgt 18 Monate, was bedeutet, dass der Kreditnehmer den Kreditbetrag und die Zinsen innerhalb dieses Zeitraums zurückzahlen muss. In diesem Fall muss der Kreditnehmer den Kredit innerhalb von 18 Monaten nach Erhalt des Kredits zurückzahlen.
Das Risikolevel des Projekts auf der Plattform wird als B- angegeben. Bewertungen A und B deuten darauf hin, dass das erwartete Anlagerisiko geringer ist als bei Investitionen in Kredite mit den Bewertungen C oder D, aber die Rendite entsprechend niedriger ausfallen wird, wenn Sie in Projekte mit einem niedrigeren Risikolevel investieren.
Das Projekt hat ein Loan-to-Value (LTV)-Verhältnis von 29%, was innerhalb des festgelegten Höchstwerts von 75% liegt. Das Loan-to-Value-Verhältnis (das Verhältnis des Kreditbetrags zum Marktwert der Sicherheit) ist ein wichtiger Indikator im Finanzsektor, insbesondere bei besicherten Krediten. In diesem Fall deutet ein LTV von 29% darauf hin, dass der Kreditbetrag 29% des aktuellen Marktwerts der Sicherheit (wahrscheinlich einer Immobilie oder eines anderen Vermögenswerts) beträgt.
Die interne Projektnummer lautet P00001215-2 auf der lizenzierten Crowdfunding-Plattform Profitus aus Litauen. Die ESMA-Lizenz ist recht komplex, da bis Anfang 2024 von über 1000 Plattformen in Europa nur 150 diese Lizenz erhalten haben.
Bitte beachten Sie, dass die Plattform angibt, dass diese Informationen nicht als Empfehlung, Beratung oder Einladung zur Nutzung eines bestimmten Anlageprodukts angesehen werden können und nicht als Grundlage oder Teil nachfolgender Transaktionen betrachtet werden. Investieren birgt immer das Risiko, einen Teil oder die gesamte Investition zu verlieren. Ich stimme der Profitus-Plattform zu und empfehle auch, sich dem Investieren verantwortungsbewusst zu nähern, indem Sie Ihre Investitionen diversifizieren. In den Ländern der Europäischen Union ist Crowdfunding nicht durch das Einlagensicherungs- und Anlegerverantwortungsgesetz verboten.
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